Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge berechnen sich aus Mitgliedschaft plus Scheibengeld pro Person, wobei das Scheibengeld nur bei aktiven Schütz*innen berechnet wird (schießt öfter als 5 mal im Jahr).
Für Mitglieder, die auch in einem anderen Schützenverein Mitglied sind von dem die Beiträge für den BSSB/DSB abgeführt werden (Zweitmitglieder) verringert sich der Jahresbeitrag um 10 €.
Die unten genannten Jahresbeiträge werden grundsätzlich jährlich im Voraus - bis spätestens 31. Januar des laufenden Kalenderjahres - im Einzugsverfahren erhoben.
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 EUR für Erwachsene und 50,00 EUR für Jugendliche erhoben. Sie beinhaltet die einmalige Teilnahme am Grundkurs für Anfänger*innen. Sollten sich zwei oder mehrere Personen aus einem Haushalt bzw. einer eheähnlichen Gemeinschaft anmelden wird die Aufnahmegebür von 100,00 EUR nur einmal zu erhoben.
Für wen | Definition | Mitgliedschaft | Scheibengeld | Jahresbeitrag gesamt |
Erwachsene | 80,00 EUR | 20,00 EUR | 100,00 EUR | |
Kinder und |
bis 18 Jahre, Schüler, Auszubildende, Studenten, Menschen mit Behinderung | 40,00 EUR | 10,00 EUR | 50,00 EUR |
Familie oder Paare | mit Kindern bis 25 Jahren und Nachweis für Schüler- bzw. Studenten | 135,00 EUR | pro Person wie oben |
135,00 EUR + Scheibengeld pro Person |
Alleinerziehende/r mit Kind/ern |
mit Kindern bis 25 Jahren und Nachweis für Schüler- bzw. Studenten | 90,00 EUR | pro Person wie oben |
90,00 EUR + Scheibengeld pro Person |